Unser Honorar gestalten wir transparent und flexibel. Wir vereinbaren keine Kündigungsfristen. Wenn „es“ nicht mehr passt, sollen beide Teile die Zusammenarbeit jederzeit beenden können.

Der Gebührenrahmen für Honorare von Steuerberatern und Rechtsanwälten ist durch Gebührenordnungen vorgegeben. In diesem gesetzlich festgelegten Rahmen finden Leistungsumfang und Schwierigkeitsgrad des Auftrages angemessene Berücksichtigung. Hiervon können wir durch im Vorwege geschlossene schriftliche Gebührenvereinbarungen abweichen.

Für Wirtschaftsprüfer gibt es keine Gebührenordnung. Für diese Leistungen werden wir mit Ihnen eine transparente Gebührenvereinbarung auf der Basis des zu erwartenden Aufwandes treffen.

Alle Honorarvereinbarungen basieren in der Regel auf einer Kalkulation unserer Kosten und der mit der Übernahme des Mandates verbundenen Risiken. Hiervon sind erfolgsabhängige Vergütungsvereinbarungen im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgenommen.

Unsere Zielsetzung ist Ihre Nutzenmaximierung. Im Gegenzug erwarten wir Ihr Verständnis für die Tatsache, dass Qualität und Einsatz ihren Preis haben.

Und falls wir mal einen Fehler machen sollten: Die Deckungssummen unserer Berufshaftpflichtversicherung gehen deutlich über das gesetzlich geforderte Maß hinaus.

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